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19 APR
2022

Selbstbefriedigung am Arbeisplatz und ihre Folgen


Vor Kurzem machte das Thema Selbstbefriedigung am Arbeitsplatz weltweit große Schlagzeilen. Bedingt war dies durch einen, von Jeffrey Toobin, verursachten, Skandal.

Jeffrey Toobin, Rechtsexperte vom “New Yorker“, Verfasser vieler Bücher und Rechtsanalyst bei CNN wurde zum Gesprächsthema Nummer Eins. Doch was war geschehen?

Der 60jährige masturbierte live bei offener Kamera und offenem Mikrofon während eines Zoom-Meetings! Dass es sich hierbei um ein Versehen handelte und er dies nicht beabsichtigte, macht die Sache nicht besser für ihn.



Verlust mehrerer Jobs in der Medienbranche

Die Redaktion des New Yorker hatte Präsidentschaftswahl mit verteilten Rollen gespielt, wobei Toobin die Rolle der Justiz übernahm. Seine Kollegen spielten Trump, einen Republikaner und ein Weiterer trat als „die Demokratie“ auf.

Nach vorheriger Suspendierung verlor der ehemalige Staatsanwalt Toobin daraufhin im Oktober 2021 sowohl seinen Job beim „New Yorker“, als auch andere im US-TV. Während seine Kollegen sich zu einer Beratung zurückgezogen hatten, wähnte Toobin sich unbeobachtet und es kam zu diesem peinlichen Vorfall.

Der Personalchef des Verlages, Stan Duncan, begründete Tobens Suspendierung und anschließende Kündigung damit, „der Verlag fühle sich verpflichtet, eine Umgebung zu fördern, in der sich jede und jeder respektiert fühlt“ und „welche unsere Verhaltensstandards aufrechterhält“.

Toobin entschuldigte sich für sein offensichtliches Fehlverhalten, insbesondere bei den zwei Mitarbeitern, die sagten, sie hätten seine Entblößung und was dann folgte mit ansehen müssen , sowie bei seiner Frau und seinen Kindern.



Rechtslage

Nun kehrt er also reumütig auf die US-amerikanischen Bildschirme zurück. Doch wie ist dieser Vorfall nun eigentlich rechtlich einzuordnen? Könnte ein solches Ereignis auch hier noch negative Konsequenzen nach sich ziehen? Angenommen, so etwas wäre in Deutschland passiert, läge der Fall so: Da Jeffrey Toobin sich vor der Kamera im Zuge seiner Selbstbefriedigung entblößt hatte, wäre hier zuerst § 183 (StGB) „exhibitionistische Handlung“, zu prüfen. Hier könnte eine Verurteilung zu einer Geldstrafe oder aber auch zu einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr führen. Allerdings zeichnet einen Exhibitionisten aus, dass dieser sich absichtlich vor anderen Menschen nackt zeigt, um dadurch einen Lustgewinn für sich selbst zu erzielen. Toobin´s Fall liegt jedoch anders. Er dachte, Kamera und Mikrofon seien ausgeschaltet und handelte keineswegs mit Vorsatz, sondern versehentlich. Des Weiteren ist eher davon auszugehen, dass ihm diese Tatsache keine zusätzlich Lust bereitete – hier ist wohl eher das Gegenteil der Fall!

Doch da wäre auch noch § 183a (StGB) „Erregung öffentlichen Ärgernisses“. Wie sieht es damit aus? Erregung öffentlichen Ärgernisses bezeichnet „eine Handlung, die öffentlich erfolgt und eine oder mehrere Personen in ihren Anschauungen verletzt.“ Da sich die beiden Mitarbeiterinnen Toobins von dieser „Überraschung“ gestört fühlten, könnte dies hier eher zutreffen. Es könnte sich jedoch eventuell auch nicht um eine Straftat, sondern um eine Ordnungswidrigkeit nach § 118 (OWiG) „Belästigung“ handeln, da Jeffrey Toobin keine Absicht verfolgte, sondern versehentlich handelte.



Arbeitsrecht

Arbeitsrechtlich gesehen ist eine Abmahnung, Suspendierung oder auch Kündigung jedoch absolut nachvollziehbar und gerechtfertigt. Zum Einen, da diese Handlung nicht nach Feierabend oder während einer Pause stattfand, sondern während der Arbeitszeit. Zum Anderen, weil der Arbeitgeber auch eine gewisse Fürsorgepflicht für alle seine Mitarbeiter hat. Den anderen Angestellten ist so ein Verhalten nicht zuzumuten!



Einzelfall oder Normalität?

Eine weitere Frage, über die es sich nachzudenken lohnt, ist auch: War dies ein



Einzelfall?

Tatsächlich fand das Magazin „Time out New York“ in seiner Umfrage heraus, dass etwa 39 Prozent der männlichen Arbeitnehmer sich bereits einmal oder sogar mehrfach selbst am Arbeitsplatz Erleichterung verschafften. Erwähnenswert ist hierbei, dass diese Umfrage vor Corona erhoben wurde und die Zahlen hier (durch nun vermehrtes Homeoffice) gestiegen seien sollten.



Gründe

Womit wir auch schon bei den Beweggründen für ein solches Verhalten wären. Psychologen bestätigen, dass durch einen Orgasmus Stress und Wut abgebaut werden und Entspannung herbeigeführt wird. Somit führt Selbstbefriedigung am Arbeitsplatz dazu, dass der Arbeitnehmer wieder mit neuer Energie und produktiver weiterarbeiten kann.



Ausblick

Tatsächlich wurde sogar bereits in Schweden über die Einführung sogenannter „Masturbations – Pausen“ diskutiert. Mächtige Unternehmen wie Google und Facebook haben es gewissermaßen vorgemacht. Hauseigene Fitnessstudios, Kindergärten für den Nachwuchs der Beschäftigten oder Freizeiträume mit Billardtischen und Playstation Konsolen – alles für das Wohlbefinden der Mitarbeiter. Natürlich nicht aus Nächstenliebe, sondern um deren Produktivität und Motivation zu stärken. Ist es da vielleicht naheliegend, dass sexuelle Ausgeglichenheit ebenfalls die Work Life Balance positiv beeinflussen? Andererseits hört bekanntlich die Freiheit des einen dort auf, wo sie die des Anderen beschneidet und sicherlich kann sich nicht jeder mit diesem Gedanken anfreunden.

Wie Twitter mit seiner Prognose verlauten ließ: „Ein Tobin wird auch noch lange nach der Pandemie ein Wort mit eigenständiger Bedeutung sein“.